Archiv für 2009
Neues Gesetz droht Telefondrückern mit hohen Bußgeldern
Am 04/08/2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, mit folgenden Neuerungen in Kraft getreten:
- die Verbraucher müssen Werbeanrufen demzufolge ausdrücklich zustimmen,
- der Anrufer darf seine Nummer nicht mehr unterdrücken,
Wer gegen diese Auflagen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 €uro bestraft werden.
Sogenannte „Cold Calls“ ohne Einwilligung der Bürger, sind seit Jahren verboten. Ungeachtet dessen, fehlte es bei Zuwiderhandlungen, aber bis dato an wirksamen Sanktionen. Also bleibt es abzuwarten, ob die Telefondrücker nicht lieber ein Bußgeld riskieren, als auf die gewinnträchtigen Anrufe zu verzichten.
Leider zeigen sich bei der Gesetzesänderung erneut Schwachstellen, wie z.B.: eine schriftliche Bestätigung ist nach wie vor nicht unbedingt nötig, wenn Verträge am Telefon abgeschlossen werden.