Archiv für 2009

eBay zu 80.000 € Geldstrafe verurteilt

Der französische Luxusgüterhersteller LVMH hatte ebay wegen der Auktionszulassung für gefälschte Produkte des Herstellers, auf eine Abfindungszahlung in Höhe von 4 Millionen €uro verklagt.

Nun befand ein Gericht, das sich ebay der der Fälschung durch Nachbildung oder Imitation schuldig gemacht hat und verurteilte das Auktionshaus zu einer Abfindungszahlung von 80.000 € an LVMH. Damit blieb das Gericht zwar deutlich unter der geforderten Summe, machte aber auch deutlich, das bei jedem erneuten Verstoß durch ebay, eine zusätzliche Geldbuße von 1.000 € fällig wird.

Nach den Worten der Richter, sei ebay verpflichtet, noch vor der Einstellung eines Produktes sich zu überzeugen, ob es sich bei der Ware tatsächlich um ein Original handele.