Archiv für 2009
Neues aus der Ecke um Sanela Sprecker, Claudia Hattitten, Katie Heggers usw.
Ich weiß ja nicht, wie es Eurem SPAM- Ordner bei ICQ geht, aber in meinem tummeln sich bald mehr Namen von jungen Frauen, als in meiner Bekanntenliste.
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Heut möchte ich Euch von meiner neuesten (nervtötenden) Errungenschaft auf diesem Gebiet berichten: Das Prinzip ist das gleiche wie bei ihren „Schwestern“, Sanela Sprecker & Claudia Hattitten. Erst kommt der Nachrichtentext: “Hallo! Erinnerst du dich an mich?”
Absenderinformationen: Katie Heggers
Nummer: 480883592
Geburtstag: 04.10.1980
Alter: 28
Information: ================= http://Katie.DeutscheInfoServ.com/
Nun ja, bei Sanela Sprecker wissen wir ja, das sie ihre Telefonrechnung nicht bezahlt hat und Claudia Hattitten wird wohl ihren Traummann über ICQ gefunden haben, oder wie lässt es sich erklären, warum ihre letzten Einladungen, schon etwas länger her sind?
Derjenige, der jetzt das große „Glück“ mit einer von beiden hat, darf sich gerne mal bei mir melden!
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Bundesgerichtshoftermine zu Verfahren im IT Recht
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Verhandlungs- und Verkündungstermine für die Monate Oktober/ November/ Dezember 2009 veröffentlicht. Wir haben Ihnen einen kleinen Querschnitt an Terminen sowie deren Hintergrundinformationen zusammengestellt, die das Internetrecht betreffen.
Affiliate-Haftung und Meta-Tags
Am 7. Oktober 2009 verkündet der BGH seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen zwei Fahrradhändlern (Az. I ZR 109/06). Die Klägerin ist Inhaberin der für Fahrräder eingetragenen Wortmarke „ROSE”. Die Beklagte, ein Fahrrad-Versandhandel beteiligt sich an einem Affiliate-Programm. Daraufhin erschien einer dieser Werbeträger (Banner) bei Drittunternehmen und verwendete das Metatag „rose”. Dadurch sieht die Klägerin ihre Markenrechte verletzt, was auch die Vorinstanzen (OLG Köln) so sahen und der Klägerin Recht gaben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von eBay-Händlern
Am 28.Oktober 2009 verhandelt der oberste Gerichtshof in einem Verfahren zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) und einem Textilien- und Bekleidungshändler, der beim Internet-Auktionshaus eBay seine Waren anbietet (Az. VIII ZR 219/08). Der Bundesverband sieht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Händlers, als rechtswidrig an. Das OLG München gab der Klage überwiegend statt, da die angegriffenen Bestimmungen das Transparenzgebot verletzen und somit die Kunden der Beklagten unangemessen benachteiligt werden. Daraus resultiert die Revision des beklagten eBay-Händlers.
Rechte am eigenen Bild gegen die Meinungs- und Pressefreiheit
Am 29. Oktober verhandelt der BGH eine Klage von Boris Becker gegen einen Zeitungsverlag (Az. I ZR 65/07). Dem Verlag wird vorgeworfen eine Werbung verbreitet zu haben, auf der das Bildnis von Boris Becker abgebildet war. Boris Becker hatte hierfür keine entsprechende Einwilligung gegeben und verlangte er als Entschädigung eine fiktive Lizenzgebühr. Diese wurde ihm durch das LG München in erster Instanz in Höhe von 1,2 Mio. €uro auch zugesprochen. Die zweite Instanz, das Berufungsgericht gab Herrn Becker auch recht. Die Begründung lautete: Eine Veröffentlichung des Bildnisses des Klägers sei unzulässig. Daraus resultiert eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers und müsse in diesem Fall nicht gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit der Beklagten zurücktreten.
Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen
Am 12.November 2009 verhandelt der Bundesgerichtshof in einem Verfahren die Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern (Az. I ZR 166/07). Als Beklagter steht der Inhaber der Domain chefkoch.de, unter der eine Rezeptsammlung veröffentlicht ist, die auch von eingetragenen Nutzern erweitert werden kann. Daraus resultierte, dass Internetnutzer mehrere Fotografien von Speisen hochluden, deren Urheberrecht den Klägern zusteht und auf dessen Webseite, marions-kochbuch.de, eingestellt sind. Der Kläger fordert daher eine Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung seiner Bilder, sowie Schadensersatz. Das OLG Hamburg gab der Klage im Wesentlichen statt.
Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails
Am 10. Dezember 2009 verhandeln unsere obersten Richter einen Rechtsstreit zwischen einer Künstlerin, sowie dem Suchmaschinenbetreiber Google (Az. I ZR 69/08). Google bietet u.a. eine textgestützte Bildsuchfunktion an, bei der die aufgefundenen Bilder in verkleinerter + komprimierter Form (sog. Thumbnails) angezeigt werden. So geschah es auch mit Bildern der Klägerin, die ihre Kunstwerke auf der eigenen Homepage ausstellt. Sie verlangt die Unterlassung der Vervielfältigung, sowie der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Bilder über das Internet sowie die Unterlassung der Umgestaltung in Thumbnails. Das Thüringer Oberlandesgericht hat in der Vorinstanz die Klage abgewiesen. Unstrittig sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Beklagten – eine Geltendmachung von Ansprüchen sei aber rechtsmissbräuchlich gemäß. Die Klägerin hatte im Vorfeld eine Suchmaschinen-Optimierung (SEO) vorgenommen und dadurch zu erkennen gegeben, dass sie insgesamt am Zugriff durch die Suchmaschine interessiert sei. Außerdem habe sie eine mögliche Blockierung der Suchmaschinenindexierung für Bilder nicht vorgenommen.