Archiv für 2009
Neuregelungen und Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Telefonwerbung
Das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen trat am 04.August 2009 in Kraft. Ebenfalls veröffentlicht wurde das erste Gesetz zur Änderung des TKG, das auch Neuregelungen zur Bewerbung von Service-Diensten (0180-Nummern) enthält. Diese Neuregelunge treten zum 01.März 2010 in Kraft.
1. Bußgeld für Verstoß gegen unerlaubte Telefonwerbung (UWG) von bis zu 50.000 €
2. Bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung für Werbeanrufer von bis zu 10.000 €
3. Streichung der Widerrufsausnahmen für Zeitungen/ Zeitschriften sowie Glücksspiel, für alle Liefer-Verträge, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben
4. Schutz vor „untergeschobenen Verträgen“ über Dauerschuldverhältnisse- dadurch sollen die Verbraucher vor Vertragsumstellungen ohne sein Wissen (auch als Slamming bekannt) geschützt werden
Ab dem 01.März 2010 müssen bei der Bewerbung von 0180-Diensten auch die Mobilfunkhöchstpreise angegeben werden. Diese Neuerung gilt immer dann, wenn für die Inanspruchnahme des Dienstes aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus dem Festnetz abweichen.