Archiv für 2009
Verbraucherzentralen erkämpfen verbesserte Online-Käuferrechte vor BGH
Am 09.12.2009 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), das ein Mausklick nicht mehr ausreicht, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen. “Laut Gesetz ist dies erst gültig, wenn der Verbraucher darüber in Textform, also schriftlich, belehrt worden ist”, so der Bundesgerichtshof in seiner Begründung. Auf der Auktionsplattform ebay, sei dies aber nicht der Fall, dort gelte der Käufer bereits durch den Tastendruck als belehrt. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen gegen einen ebay-Händler für Kinder- und Babybekleidung (VIII ZR 219/08).
So lange eine Belehrung nur online vorgegeben ist, muss der Händler für beschädigte Produkte seines Kunden aufkommen, sofern dieser von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, sowie die Waren innerhalb eines Monats zurückgibt und sie in dieser Zeit nur so genutzt wurde, wie es vorgesehen ist, erklärte ein BGH-Sprecher. Nach Aussage des Sprechers, ist es nun jedem Internethändler anzuraten, seine Geschäftsbedingungen genau zu prüfen. Diese müssten “eindeutig, klar und transparent” sein.