eBay zu 80.000 € Geldstrafe verurteilt
Montag 21. September 2009 von admin
Der französische Luxusgüterhersteller LVMH hatte ebay wegen der Auktionszulassung für gefälschte Produkte des Herstellers, auf eine Abfindungszahlung in Höhe von 4 Millionen €uro verklagt.
Nun befand ein Gericht, das sich ebay der der Fälschung durch Nachbildung oder Imitation schuldig gemacht hat und verurteilte das Auktionshaus zu einer Abfindungszahlung von 80.000 € an LVMH. Damit blieb das Gericht zwar deutlich unter der geforderten Summe, machte aber auch deutlich, das bei jedem erneuten Verstoß durch ebay, eine zusätzliche Geldbuße von 1.000 € fällig wird.
Nach den Worten der Richter, sei ebay verpflichtet, noch vor der Einstellung eines Produktes sich zu überzeugen, ob es sich bei der Ware tatsächlich um ein Original handele.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 21. September 2009 um 10:59:33 und abgelegt unter Allgemein, News. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.