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Archiv für die 'IT Recht' Kategorie

EU Kommission stellt Bußgeldverfahren gegen Microsoft ein

Mittwoch 16. Dezember 2009 von admin



Microsoft und die EU-Kommission haben sich geeinigt: In Zukunft wird der Software-Gigant in seinen Betriebssystemen neben dem Internet Explorer auch Konkurrenz-Browser anbieten. Damit konnte Microsoft dem drohenden Bußgeldverfahren durch die EU-Kommission entkommen. Diese hatte in der Vergangenheit das Softwareunternehmen wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb, schon zu ca. 1,7 Milliarden €uro Strafe verurteilt.
Fraglich ist nur, was es Europas Bürger nützt? Ab März 2010 werden wir bei der Installation der von Microsoft ausgelieferten Windows-Versionen per Auswahlbutton befragt, welchen Browser wir in der Zukunft gerne nutzen möchten.

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Verbraucherzentralen erkämpfen verbesserte Online-Käuferrechte vor BGH

Samstag 12. Dezember 2009 von admin



Am 09.12.2009 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), das ein Mausklick nicht mehr ausreicht, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen. “Laut Gesetz ist dies erst gültig, wenn der Verbraucher darüber in Textform, also schriftlich, belehrt worden ist”, so der Bundesgerichtshof in seiner Begründung. Auf der Auktionsplattform ebay, sei dies aber nicht der Fall, dort gelte der Käufer bereits durch den Tastendruck als belehrt. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen gegen einen ebay-Händler für Kinder- und Babybekleidung (VIII ZR 219/08).

So lange eine Belehrung nur online vorgegeben ist, muss der Händler für beschädigte Produkte seines Kunden aufkommen, sofern dieser von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, sowie die Waren innerhalb eines Monats zurückgibt und sie in dieser Zeit nur so genutzt wurde, wie es vorgesehen ist, erklärte ein BGH-Sprecher. Nach Aussage des Sprechers, ist es nun jedem Internethändler anzuraten, seine Geschäftsbedingungen genau zu prüfen. Diese müssten “eindeutig, klar und transparent” sein.

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Abmahnwelle bei ebay

Montag 16. November 2009 von admin



Auf gewerbliche und private eBay-Nutzer rollt derzeit eine riesige Abmahnwelle zu.

1,4 Millionen Verkaufs-Artikel wie Angelruten, Parfums, Batterien oder elektrische Armbanduhren werden derzeit mit falschen Widerrufsbelehrungen auf dem Trödelmarkt eBay (5,6 Milliarden Jahresumsatz) im Internet angeboten. Viele Tausend gewerblichen Händler, die diese Produkte mit fehlerhaftem Widerruf dort eingestellt haben, riskieren von Konkurrenten in erster Linie eine kostenpflichtige Abmahnung mit Abmahnkosten zwischen 500 und 1.000 Euro und in zweiter Linie beim Nichtunterlassen Strafen in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro. Ein Dutzend Anwälte haben sich in Deutschland darauf spezialisiert, diese Sünder aufzuspüren und mit Abmahnungen zu überziehen.

Der Satz: “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” ist unzureichend. Er galt bis zum 31. März 2008. Ab dem 1. April 2008 hat der Gesetzgeber eine neue Widerrufsbelehrung beschlossen, die zwar kaum einer versteht, aber die wiederum auch keiner abmahnt. Diese ist bis zum 10. Juni 2010 zu benutzen, denn am 11. Juni 2020 tritt wieder per Gesetz eine neue Widerrufsbelehrung inkraft. Das Neue im Jahre 2010 wird vor allem sein, dass die augenblickliche Widerrufsfrist von einem Monat auf zwei Wochen verkürzt wird.” (den gesamten Artikel können Sie unter http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=355&meldung=Abmahnfalle-fuer-eBay-Kunden lesen)

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Buch-Tipp: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

Donnerstag 8. Oktober 2009 von admin

Wolfgang Zankl: “Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?”

WUV Universiätsverlag,  36 €uro

(bin) Sind wir auf dem Weg zum Überwachungsstaat? Diese Frage ist Titel des neuen Buches von Universitätsprofessor Wolfgang Zankl und seinem Team vom europäischen Zentrum für e-commerce und Internetrecht. Anlass sind die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes Ende 2007, die der Polizei umfangreiche Befugnisse zur Telefon- und Internet-Überwachung einräumt, die geplante Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EU sowie die Diskussion über die Online-Durchsuchung durch Behörden. Zankl kritisiert, dass die technische Überwachung leicht umgangen werden kann. Und er kommt zum Schluss: Der “Generalverdacht gegen jedermann” könne zur Erodierung des Rechtsstaates führen, wo jederzeit gegen jeden Daten gesammelt und verarbeitet werden können.

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Bundesgerichtshoftermine zu Verfahren im IT Recht

Freitag 25. September 2009 von admin

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Verhandlungs- und Verkündungstermine für die Monate Oktober/ November/ Dezember 2009 veröffentlicht. Wir haben Ihnen einen kleinen Querschnitt an Terminen sowie deren Hintergrundinformationen zusammengestellt, die das Internetrecht betreffen.

Affiliate-Haftung und Meta-Tags
Am 7. Oktober 2009 verkündet der BGH seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen zwei Fahrradhändlern (Az. I ZR 109/06). Die Klägerin ist Inhaberin der für Fahrräder eingetragenen Wortmarke „ROSE”. Die Beklagte, ein Fahrrad-Versandhandel beteiligt sich an einem Affiliate-Programm. Daraufhin erschien einer dieser Werbeträger (Banner) bei Drittunternehmen und verwendete das Metatag „rose”. Dadurch sieht die Klägerin ihre Markenrechte verletzt, was auch die Vorinstanzen (OLG Köln) so sahen und der Klägerin Recht gaben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von eBay-Händlern
Am 28.Oktober 2009 verhandelt der oberste Gerichtshof in einem Verfahren zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) und einem Textilien- und Bekleidungshändler, der beim Internet-Auktionshaus eBay seine Waren anbietet (Az. VIII ZR 219/08). Der Bundesverband sieht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Händlers,  als rechtswidrig an. Das OLG München gab der Klage überwiegend statt, da die angegriffenen Bestimmungen das Transparenzgebot verletzen und somit die Kunden der Beklagten unangemessen benachteiligt werden. Daraus resultiert die Revision des beklagten eBay-Händlers.

Rechte am eigenen Bild gegen die Meinungs- und Pressefreiheit
Am 29. Oktober verhandelt der BGH eine Klage von Boris Becker gegen einen Zeitungsverlag (Az. I ZR 65/07). Dem Verlag wird vorgeworfen eine Werbung verbreitet zu haben, auf der das Bildnis von Boris Becker abgebildet war. Boris Becker hatte hierfür keine entsprechende Einwilligung gegeben und verlangte er als Entschädigung eine fiktive Lizenzgebühr. Diese wurde ihm durch das LG München in erster Instanz in Höhe von 1,2 Mio. €uro auch zugesprochen. Die zweite Instanz, das Berufungsgericht gab Herrn Becker auch recht. Die Begründung lautete: Eine Veröffentlichung des Bildnisses des Klägers sei unzulässig. Daraus resultiert eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers und müsse in diesem Fall nicht gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit der Beklagten zurücktreten.

Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen
Am 12.November 2009 verhandelt der Bundesgerichtshof in einem Verfahren die Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern (Az. I ZR 166/07). Als Beklagter steht der Inhaber der Domain chefkoch.de, unter der eine Rezeptsammlung veröffentlicht ist, die auch von eingetragenen Nutzern erweitert werden kann. Daraus resultierte, dass Internetnutzer mehrere Fotografien von Speisen hochluden, deren Urheberrecht den Klägern zusteht und auf dessen Webseite, marions-kochbuch.de, eingestellt sind. Der Kläger fordert daher eine Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung seiner Bilder, sowie Schadensersatz. Das OLG Hamburg gab der Klage im Wesentlichen statt.

Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails
Am 10. Dezember 2009 verhandeln unsere obersten Richter einen Rechtsstreit zwischen einer Künstlerin, sowie dem Suchmaschinenbetreiber Google (Az. I ZR 69/08). Google bietet u.a. eine textgestützte Bildsuchfunktion an, bei der die aufgefundenen Bilder in verkleinerter + komprimierter Form (sog. Thumbnails) angezeigt werden. So geschah es auch mit Bildern der Klägerin, die ihre Kunstwerke auf der eigenen Homepage ausstellt. Sie verlangt die Unterlassung der Vervielfältigung, sowie der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Bilder über das Internet sowie die Unterlassung der Umgestaltung in Thumbnails. Das Thüringer Oberlandesgericht hat in der Vorinstanz die Klage abgewiesen. Unstrittig sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Beklagten  – eine Geltendmachung von Ansprüchen sei aber rechtsmissbräuchlich gemäß. Die Klägerin hatte im Vorfeld eine Suchmaschinen-Optimierung (SEO) vorgenommen und dadurch zu erkennen gegeben, dass sie insgesamt am Zugriff durch die Suchmaschine interessiert sei. Außerdem habe sie eine mögliche Blockierung der Suchmaschinenindexierung für Bilder nicht vorgenommen.

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Hoeren- Skript: Kostenloses Nachschlagewerk zum Internetrecht aktualisiert

Donnerstag 27. August 2009 von admin

Software-as-a-Service und Cloud Computing tangieren unterschiedliche Rechtsbereiche, mit deren Grundlagen sowohl Anbieter wie Anwender vertraut sein sollten. Aus diesem Grund der nachfolgende Buchtipp: Prof. Dr. Thomas Hoeren hat sein Skript zum Internetrecht überarbeitet. Das kostenlose Werk gibt in der Version September 2009 auf mehr als 500 Seiten einen aktuellen Überblick aller relevanten Sachgebiete zum Thema Internet und Recht.

Das Skript Internetrecht enthält unter anderem zahlreiche neue Gesetzesvorhaben  wie zum Beispiel die Novellierungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Zugangserschwerungsgesetz.

Hinzu kommen fast 200 neue Urteile und Literaturhinweise. Diese decken unter anderem Themen wie die Zulässigkeit von Google AdSense, die urheberrechtliche Zulässigkeit von Onlinevideorekordern und Soundsampling ab. Auch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing sowie die Haftung von Intermediären beispielsweise für Links und Foren spielt eine Rolle. Zudem liegen einige Musterverträge bei.

Das Hoeren- Skript wird bereits seit 2003 angeboten und mittlerweile halbjährlich aktualisiert. Professor Hoeren leitet die Zivilrechtliche Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. (quelle:saas-forum)

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf

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Neues Gesetz droht Telefondrückern mit hohen Bußgeldern

Dienstag 25. August 2009 von admin

Am 04/08/2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, mit folgenden Neuerungen in Kraft getreten:

  • die Verbraucher müssen Werbeanrufen demzufolge ausdrücklich zustimmen,
  • der Anrufer darf seine Nummer nicht mehr unterdrücken,

Wer gegen diese Auflagen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 €uro bestraft werden.

Sogenannte „Cold Calls“ ohne Einwilligung der Bürger, sind seit Jahren verboten. Ungeachtet dessen, fehlte es bei Zuwiderhandlungen, aber bis dato an wirksamen Sanktionen. Also bleibt es abzuwarten, ob die Telefondrücker nicht lieber ein Bußgeld riskieren, als auf die gewinnträchtigen Anrufe zu verzichten.

Leider zeigen sich bei der Gesetzesänderung erneut Schwachstellen, wie z.B.: eine schriftliche Bestätigung ist nach wie vor nicht unbedingt nötig, wenn Verträge am Telefon abgeschlossen werden.

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Neues Gesetz zur Widerrufsbelehrung kommt zum 11.06.2010

Montag 24. August 2009 von admin

Die Diskussion über eine rechtssichere und verbraucherfreundliche Gestaltung des Widerrufsrechtes oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der neuen Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers, die zum 01.04.2008 in Kraft getreten ist, nicht beendet. Die aktuelle Widerrufsbelehrung ist weiterhin “nur” eine Verordnung mit der Folge, dass Gerichte diese in Teilen als unwirksam erklären können. Dass die Muster-Belehrung zum 01.04.2008 zudem nicht verbraucherfreundlich ist und kryptisch formuliert ist, kommt noch erschwerend hinzu. Quelle: internetrecht-rostock.de

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Abstrafung für “Russenlinks”

Montag 24. August 2009 von admin

(Quelle: alpha-bionic.de) Vor wenigen Tagen wurde eine SEO-Agentur, die in den vergangenen Monaten durch exzessive Anmietung von Links aus Osteuropa und Asien von sich reden gemacht hat, von Google abgestraft. Die Website dieser Agentur ist eigentlich wirklich egal, deren Geschäftsgebaren nicht, denn es wirft ein schlechtes Licht auf alle Dienstleister im Bereich Suchmaschinenmarketing, noch dazu, wenn sich die ebenfalls betroffenen Kunden dieser Agentur nun alleine gelassen fühlen.

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