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Promiklatsch ist hoch im Kurs

In der heutigen vergänglichen augenblicklichen Zeit kommen Neue und gehen Andere Stars , bzw. Möchtegern-B-Promis & der Promi Klatsch über jene wahnsinnig flott. Eine Person die momentan noch angesagt ist, vom dem redet kurz darauf schon keiner mehr.

Beinahe niemand erwähnt jemand dieser Tage bis dato eine so lange Zeit in den Magazinen wie zum Beispiel Tom Cruise oder auch Madonna. Hiervon träumen neuere Prominente wie Holly Madison bislang nur.

Jedweder Eklat findet die kurzfristige Beachtung vieler Leser, die reine Besucherströme bei verschiedenen Nachrichtenquellen bringt. Nichts bewegt dermaßen massenweise Personen wie z.B. dass Sylvie van der Vaart mit neuer Frisur gesehen worden ist.

Diese Promi News können bislang so dermaßen gewöhnlich daher kommen, wichtig ist: die Lust auf Sensationen wird kurzzeitig gesättigt.

Neben viel nackiger Hautoberfläche wird nicht zuletzt die Problematik “Ist jemand frisch verliebt?” ein enormer Gassenhauer der vielfältigen Boulevard Internetseiten. Dinge die damals in Frauenzeitungen gewirkt hat, wird inzwischen genauso auf vielen Internetportalen ein Garant für Trafficströme. Dank Klatschpresse weltumspannend erlischt solcher Nachschub fast nie.


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Amazon ändert seine Partnerprgramm- Bedingungen

Amazon-Partner erhalten ab 01.März 2010 keine Provisionen mehr, wenn Kunden per SEO oder SEM zu Amazon weitergeleitet worden sind.

In den neuen Teilnahmebedingungen des Versandriesen ist klar beschrieben, das Anbieter die stark auf SEO (Suchmaschinenoptimierung) und SEM (Suchmaschinenmarketing) setzen, in Zukunft keine Werbekostenerstattungen mehr erhalten werden. Im Klartext heißt das: die Partner die bisher Affiliate-Links in Suchmaschinen platzierten, um bei daraus folgenden Verkäufen eine Provision einzunehmen, sollen in der Zukunft kein Geld mehr aus dem Amazon-Partnerprogramm erhalten. Für Verkäufe “die direkt oder indirekt über automatische Weiterleitung von suchwortbasierten Anzeigen- oder Werbesystemen auf Google, Bing, Yahoo, einer anderen Suchmaschine oder deren externen Suchnetzwerken” getätigt werden, erhalten somit die Amazon-Partner auch keine Werbekostenerstattungen mehr.

Amazons “SEM-/Suchmaschinenmarketing-Partner”, die ihr Konto nicht bis zum 28. Februar 2010 umgestellt haben, riskieren durch Amazon geschlossen zu werden.

Pressemeldungen erhöhen Ranking

Um die Positionierung Ihrer Website in der Suchliste von Suchmaschinen positiv zu beeinflussen, brauchen wir wie bekannt, unter anderem eine gute Anzahl eingehender Links (auch Backlinks genannt). Denn je mehr (themenrelevante) Links auf eine Webseite linken, desto besser wird sie bei Suchmaschinen gewertet.


Heute möchten wir Ihnen ein paar Tipps für professionellen Linkaufbau durch das Schreiben von Pressemeldungen geben. Mit Hilfe einer Pressemeldung oder eines Fachartikels, haben Sie die Möglichkeit gebündelte Informationen über Ihr Projekt bereitzustellen und diese mit hochwertigen, themenrelevanten Backlinks zu versehen.

Hier nun ein paar Adressen, wo Sie Ihre Pressemeldungen veröffentlichen können:

  • pr-inside.com (PR4)
  • prcenter.de (PR5)
  • openpr.de (PR6)
  • inar.de (PR4)
  • misterinfo.de (PR7)
  • pressemeldungen.at (PR3)

Spezielle Fachartikel können Sie auf folgenden Portalen kostenlos veröffentlichen:

  • fachinformationen-finanzen.de
  • fachinformationen-gesundheit.de
  • fachinformationen-handwerk.de
  • fachinformationen-kunst.de
  • fachinformationen-medizin.de
  • fachinformationen-onlinemarketing.de
  • fachinformationen-recht.de
  • fachinformationen-reisen.de
  • fachinformationen-versicherungen.de

Regierung in Polen will Schwarze Liste von Internetseiten

Kritiker befürchten “kommunistische Methoden”

Die polnische Regierung will gleichzeitig mit dem Verbot von Glücksspiel im Internet eine Schwarze Liste von Internetseiten erstellen, die von den Anbietern gesperrt werden müssen. Darüber berichtet die Zeitung “Dziennik Gazeta Prawna” unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Regierung. Interessenverbände kritisieren das Vorhaben scharf. “Das sind Methoden wie im kommunistischen Polen, nur dass es damals noch kein Internet gab”, sagte Marcin Cieslak, Vorsitzender der Internet Society Poland, gegenüber dem Blatt.

Jaroslaw Sobolewski, Generaldirektor des Verbands der Internet-Arbeitgeber (IAB), erklärte gegenüber der Zeitung, die Regierung wolle “eine gefährliche Bresche in die Meinungsfreiheit” schlagen. Schließlich könne der Katalog von gesperrten Seiten leicht erweitert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz erst einmal vorliege, so Sobolewski.

Kritik gibt es auch an der Formulierung des Gesetzes. Sie sei so ungenau, dass sie zur Sperrung auch unbedenklicher Internetseiten führen könne, erklärte Olgierd Rudak, Jurist mit Schwerpunkt Internet-Recht, gegenüber “Dziennik Gazeta Prawna”.

Nach Informationen der Zeitung milderte die Regierung aber ihre ursprünglichen Pläne zur Kontrolle des Internet inzwischen ab. So soll die Entscheidung eines Gerichtes notwendig sein, bevor eine bestimmte Seite auf die geplante Schwarzliste kommt. Außerdem sollen Seiten mit mutmaßlich faschistischem Inhalt doch nicht unter das Gesetz fallen.

Die Regierung reagierte noch nicht auf die Vorwürfe der Interessengruppen. Premier Donald Tusk von der rechtsliberalen Regierungspartei “Bürgerplattform” (PO) hatte schon im vergangenen Jahr erklärt, er wolle die Blockade bestimmter Internetseiten zusammen mit dem neuen Glücksspielgesetz regeln. “Ich bin sicher, dass wir genug Verbündete finden, um das Internet von verbrecherischen Handlungen zu befreien”, sagte Tusk damals der polnischen Nachrichtenagentur PAP. Ausdrücklich nannte er dabei Kinderpornografie und Rauschgifthandel. (APA)

Buch-Tipp: Website Boosting 2.0

Pünktlich zum Start in das Jahr 2010 möchte Ihnen die Redaktion von likePR, einen neuen Themenbereich vorstellen. Als neue Kategorie haben wir uns dem Thema Literatur angenommen und stellen Ihnen hier neue und interessante Literatur zum Thema E-Marketing vor.

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Website Boosting 2.0: Suchmaschinen-Optimierung, Usability, Online-Marketing

Autor: Mario Fischer

Verlag:  Mitp- Verlag Auflage: 2. aktualisierte und erweiterte Auflage. (November 2008

  ISBN-10: 3826617037

  ISBN-13: 978-3826617034

Preis: 34,90 €uro

Gebundene Ausgabe: 800 Seiten

Kurzbeschreibung

Website Boosting 2.0 zeigt anhand vieler praxisnaher Beispiele, die neusten Trends des E-Marketings auf- gut recherchiert- verständlich beschrieben und in 4 Teilen sauber unterteilt.

Normalerweise verfassen Professoren keine Titel mit solch schmissigen Titeln und in einem so lockeren, mitreißenden Ton, der sich längst nicht nur an Studierende richtet. Auch Webmaster kleiner Unternehmen, vor allem aber Marketing-Fachleute ohne ausgebildete Programmierkenntnisse profitieren von der leicht verständlichen Ansprache. Online-Marketing, Suchmaschinen, Usability und Optimierung sind die vier großen Themenblöcke, die Mario Fischer mit viel Engagement und Spaß an der Sache darzustellen weiß. (Amazon.de-Redaktion)

„ Dieses Buch ist ein Standardwerk für Einsteiger und Fortgeschrittene im Online-Marketing. Es bietet Insider-Know-how, wertvolle Praxisbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen, so dass man motiviert wird, selbst aktiv zu werden.“ (O.Dick, verantwortlich für das Suchmaschinen-Marketing der Siemens-Divisionen Drive Technologies und Industry Automation)

EU Kommission stellt Bußgeldverfahren gegen Microsoft ein



Microsoft und die EU-Kommission haben sich geeinigt: In Zukunft wird der Software-Gigant in seinen Betriebssystemen neben dem Internet Explorer auch Konkurrenz-Browser anbieten. Damit konnte Microsoft dem drohenden Bußgeldverfahren durch die EU-Kommission entkommen. Diese hatte in der Vergangenheit das Softwareunternehmen wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb, schon zu ca. 1,7 Milliarden €uro Strafe verurteilt.
Fraglich ist nur, was es Europas Bürger nützt? Ab März 2010 werden wir bei der Installation der von Microsoft ausgelieferten Windows-Versionen per Auswahlbutton befragt, welchen Browser wir in der Zukunft gerne nutzen möchten.

Verbraucherzentralen erkämpfen verbesserte Online-Käuferrechte vor BGH

Am 09.12.2009 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), das ein Mausklick nicht mehr ausreicht, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen. “Laut Gesetz ist dies erst gültig, wenn der Verbraucher darüber in Textform, also schriftlich, belehrt worden ist”, so der Bundesgerichtshof in seiner Begründung. Auf der Auktionsplattform ebay, sei dies aber nicht der Fall, dort gelte der Käufer bereits durch den Tastendruck als belehrt. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen gegen einen ebay-Händler für Kinder- und Babybekleidung (VIII ZR 219/08).


So lange eine Belehrung nur online vorgegeben ist, muss der Händler für beschädigte Produkte seines Kunden aufkommen, sofern dieser von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, sowie die Waren innerhalb eines Monats zurückgibt und sie in dieser Zeit nur so genutzt wurde, wie es vorgesehen ist, erklärte ein BGH-Sprecher. Nach Aussage des Sprechers, ist es nun jedem Internethändler anzuraten, seine Geschäftsbedingungen genau zu prüfen. Diese müssten “eindeutig, klar und transparent” sein.

Neuigkeiten zum Thema GEZ Gebühren für Computer

Man hört mal wieder Neuigkeiten in Bezug auf die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes und das sind keine Guten für internetfähige PC- und Smartphone Nutzer. Der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und zuständiger Koordinator der Medienpolitik der Länder, Martin Stadelmaier bestätigte, dass im Moment verschiedene Gebührenmodelle diskutiert werden.

Unstrittig scheint dabei aber zu sein, dass es zukünftig für die Besitzer eines internetfähigen Pc´s oder Smartphones,  die über keinen Fernseher verfügen, keine reduzierte GEZ- Gebühr mehr geben wird. Im Augenblick zahlen diese Nutzer noch die reduzierte Gebühr von 5,76 €uro pro Monat. Ab 2013 könnte es für private und gewerbliche Nutzer dann aufgrund der Neuregelung der aktuellen Gebührenordnung, mit stolzen 17,98 €uro pro Monat, richtig teuer werden.

Weiterhin diskutiert man über die Einführung einer so genannten Haushaltsabgabe, nach der dann jeder Haushalt abgabenpflichtig wäre, unabhängig welche Empfangsgeräte sich in diesem befinden. Der größte Clou wäre aber die Umkehrung der Beweispflicht. Dann müssten Endverbraucher/ Gebührenpflichtige nachweisen, dass sie keine Empfangsgeräte wie TV, Radio oder PC besitzen. Derzeit liegt die Beweispflicht noch bei der GEZ.

Es bleibt also abzuwarten, wie die Ministerpräsidenten der Länder im kommenden Jahr über die Gebührenmodelle abstimmen. Bei einer Einigung, soll das neue Gebührenmodell 2013 in Kraft treten.