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Marketing und Suchmaschinenoptimierung leicht gemacht

Abmahnwelle bei ebay

Montag 16. November 2009 von admin



Auf gewerbliche und private eBay-Nutzer rollt derzeit eine riesige Abmahnwelle zu.

1,4 Millionen Verkaufs-Artikel wie Angelruten, Parfums, Batterien oder elektrische Armbanduhren werden derzeit mit falschen Widerrufsbelehrungen auf dem Trödelmarkt eBay (5,6 Milliarden Jahresumsatz) im Internet angeboten. Viele Tausend gewerblichen Händler, die diese Produkte mit fehlerhaftem Widerruf dort eingestellt haben, riskieren von Konkurrenten in erster Linie eine kostenpflichtige Abmahnung mit Abmahnkosten zwischen 500 und 1.000 Euro und in zweiter Linie beim Nichtunterlassen Strafen in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro. Ein Dutzend Anwälte haben sich in Deutschland darauf spezialisiert, diese Sünder aufzuspüren und mit Abmahnungen zu überziehen.

Der Satz: “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” ist unzureichend. Er galt bis zum 31. März 2008. Ab dem 1. April 2008 hat der Gesetzgeber eine neue Widerrufsbelehrung beschlossen, die zwar kaum einer versteht, aber die wiederum auch keiner abmahnt. Diese ist bis zum 10. Juni 2010 zu benutzen, denn am 11. Juni 2020 tritt wieder per Gesetz eine neue Widerrufsbelehrung inkraft. Das Neue im Jahre 2010 wird vor allem sein, dass die augenblickliche Widerrufsfrist von einem Monat auf zwei Wochen verkürzt wird.” (den gesamten Artikel können Sie unter http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=355&meldung=Abmahnfalle-fuer-eBay-Kunden lesen)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 16. November 2009 um 12:25:27 und abgelegt unter IT Recht, News. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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