Bundesgerichtshoftermine zu Verfahren im IT Recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Verhandlungs- und Verkündungstermine für die Monate Oktober/ November/ Dezember 2009 veröffentlicht. Wir haben Ihnen einen kleinen Querschnitt an Terminen sowie deren Hintergrundinformationen zusammengestellt, die das Internetrecht betreffen.

Affiliate-Haftung und Meta-Tags
Am 7. Oktober 2009 verkündet der BGH seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen zwei Fahrradhändlern (Az. I ZR 109/06). Die Klägerin ist Inhaberin der für Fahrräder eingetragenen Wortmarke „ROSE”. Die Beklagte, ein Fahrrad-Versandhandel beteiligt sich an einem Affiliate-Programm. Daraufhin erschien einer dieser Werbeträger (Banner) bei Drittunternehmen und verwendete das Metatag „rose”. Dadurch sieht die Klägerin ihre Markenrechte verletzt, was auch die Vorinstanzen (OLG Köln) so sahen und der Klägerin Recht gaben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von eBay-Händlern
Am 28.Oktober 2009 verhandelt der oberste Gerichtshof in einem Verfahren zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) und einem Textilien- und Bekleidungshändler, der beim Internet-Auktionshaus eBay seine Waren anbietet (Az. VIII ZR 219/08). Der Bundesverband sieht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Händlers,  als rechtswidrig an. Das OLG München gab der Klage überwiegend statt, da die angegriffenen Bestimmungen das Transparenzgebot verletzen und somit die Kunden der Beklagten unangemessen benachteiligt werden. Daraus resultiert die Revision des beklagten eBay-Händlers.

Rechte am eigenen Bild gegen die Meinungs- und Pressefreiheit
Am 29. Oktober verhandelt der BGH eine Klage von Boris Becker gegen einen Zeitungsverlag (Az. I ZR 65/07). Dem Verlag wird vorgeworfen eine Werbung verbreitet zu haben, auf der das Bildnis von Boris Becker abgebildet war. Boris Becker hatte hierfür keine entsprechende Einwilligung gegeben und verlangte er als Entschädigung eine fiktive Lizenzgebühr. Diese wurde ihm durch das LG München in erster Instanz in Höhe von 1,2 Mio. €uro auch zugesprochen. Die zweite Instanz, das Berufungsgericht gab Herrn Becker auch recht. Die Begründung lautete: Eine Veröffentlichung des Bildnisses des Klägers sei unzulässig. Daraus resultiert eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers und müsse in diesem Fall nicht gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit der Beklagten zurücktreten.

Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen
Am 12.November 2009 verhandelt der Bundesgerichtshof in einem Verfahren die Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern (Az. I ZR 166/07). Als Beklagter steht der Inhaber der Domain chefkoch.de, unter der eine Rezeptsammlung veröffentlicht ist, die auch von eingetragenen Nutzern erweitert werden kann. Daraus resultierte, dass Internetnutzer mehrere Fotografien von Speisen hochluden, deren Urheberrecht den Klägern zusteht und auf dessen Webseite, marions-kochbuch.de, eingestellt sind. Der Kläger fordert daher eine Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung seiner Bilder, sowie Schadensersatz. Das OLG Hamburg gab der Klage im Wesentlichen statt.

Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails
Am 10. Dezember 2009 verhandeln unsere obersten Richter einen Rechtsstreit zwischen einer Künstlerin, sowie dem Suchmaschinenbetreiber Google (Az. I ZR 69/08). Google bietet u.a. eine textgestützte Bildsuchfunktion an, bei der die aufgefundenen Bilder in verkleinerter + komprimierter Form (sog. Thumbnails) angezeigt werden. So geschah es auch mit Bildern der Klägerin, die ihre Kunstwerke auf der eigenen Homepage ausstellt. Sie verlangt die Unterlassung der Vervielfältigung, sowie der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Bilder über das Internet sowie die Unterlassung der Umgestaltung in Thumbnails. Das Thüringer Oberlandesgericht hat in der Vorinstanz die Klage abgewiesen. Unstrittig sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Beklagten  – eine Geltendmachung von Ansprüchen sei aber rechtsmissbräuchlich gemäß. Die Klägerin hatte im Vorfeld eine Suchmaschinen-Optimierung (SEO) vorgenommen und dadurch zu erkennen gegeben, dass sie insgesamt am Zugriff durch die Suchmaschine interessiert sei. Außerdem habe sie eine mögliche Blockierung der Suchmaschinenindexierung für Bilder nicht vorgenommen.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Endergebnis zum SEO-Contest Volksphone

Nun ist er wieder Geschichte. Um 22:00 Uhr endete heute der diesjährige OMClub Seo Contest. Wie wir schon berichteten, begann am 09. September 2009 der SEO-Contest mit der Suche nach dem „Volksphone“. Ziel war es, am 23.September 2009 um 22:00 Uhr mit dem Suchbegriff Volksphone auf Platz 1 bei google zu stehen. Den Wettbewerb ausgerufen hatte der Online Shop 3Gstore.

Der diesjährige Gewinner lautet: volksphone.interaktiv-net und darf sich über ein schwarzes iPhone 3 GS 32GB natürlich ohne Vertrag freuen. Herzlichen Glückwunsch! 2. und 3. Plätze gingen an: trafficmaxx und t3n.

Das Suchergebnis ist von knapp 200 Suchergebnissen (09./09./09) auf fast 258.000 Treffern angewachsen.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Zwischenstandsergebnis zum SEO Contest Volksphone

Wie wir am 10. September berichteten, kommt es auch in diesem Jahr zu einem SEO-Contest, ausgeschrieben vom Online Shop 3Gstore.

Ziel ist es am 23.September 2009 um 22:00 Uhr mit dem Suchbegriff Volksphone auf Platz 1 bei google zu stehen.Der Gewinner erhält ein schwarzes iPhone 3 GS 32GB (natürlich ohne Vertrag).

Der derzeitige Zwischenstand zeigt eine hohe Anzahl an Teilnehmern. Das Suchergebnis ist von knapp 200 Suchergebnissen (09./09./09) auf fast 30.000 Treffern angewachsen.

Wir dürfen also gespannt sein…

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Neue Runde im SEO Contest

Nach dem in der letzten Woche der SEO-Contest zum Alice Internetanschluss erfolgreich beendet wurde und die geneigte Leserschaft sich an tollen Bilder mit der Alice-Frontfrau erfreuen durfte, geht der SEO Wettstreit nun in eine neue Runde.

Der Online Shop 3Gstore veranstaltet in diesem Jahr seinen SEO-Contest mit der Suche nach dem „Volksphone“.  Ziel ist es am 23.September 2009 um 22:00 Uhr mit dem Suchbegriff Volksphone auf Platz 1 bei google zu stehen. Der Gewinner kann sich über ein schwarzes iPhone 3 GS 32GB natürlich ohne Vertrag freuen.

Den aktuellen Stand des Volksphone SEO Contest´s, kann man mittels einer speziellen Auswertung der Sistrix Tools zum Volksphone beobachten.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Surf Tipp: Muskelaufbau kann so einfach sein

Der deutsche Sportnahrungs-Anbieter Athleticsfood.de bietet für Profi’s und Hobby-Athleten bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Produkte zur Sporternährung an. Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Bereich Muskelaufbau, so werden Produkte von Maca bis Weight Gainer in hoher Qualität, guter umfangreicher Beschreibung angeboten. Ein Besuch der Seite Athleticsfood.de für aktive Menschen lohnt sich daher immer.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Strategien für ein besseres Google Ranking

Häufig wissen viele Unternehmen nicht, wo sie bei einer Suchmaschinen-Optimierung am besten ansetzen sollen. Wiederholt konnten wir beobachten, das einfach die Schlagworte + Texte aus den Offline-Marketing Kampagnen 1:1 ins Web gestellt wurden. Dass diese Art von Suchmaschinen-Marketing leider nicht funktioniert, sehen wir an verschiedenen Besipielen, denn für ein effektives Suchmaschinen-Marketing stehen andere Faktoren im Vordergrund als bei einer herkömmlichen Kampagne.

Die 3 wichtigsten Faktoren für eine effektive Suchmaschinen-Optimierung lauten:

  • die richtigen Keywords setzen,
  • die Indizierbarkeit der Seiten durch Suchmaschinen (wie google, MSN, yahoo),
  • gegenseitige Verlinkung von Webseiten zwischen verschiedenen Websites (auch Querverlinkung oder Cross-Linking genannt)

Um ein optimales Ranking bei google zu erzielen, ist es eine Grundvoraussetzung diese 3 Faktoren in Ihre Optimierungsmaßnahmen einzubinden.


Die fachmännische + effektive Suchmaschinen-Optimierung unserer like-PR Fachleute, ist speziell auf das google Ranking abgestimmt und unterstützt Ihr Unternehmen in Fragen des eCommerce. Durch spezielle Marketing-Lösungen, können wir so Ihre Präsenz im Web erheblich steigern.

Testen Sie unsere SEO- Agentur und lassen Sie sich ein Angebot für Ihr verbessertes Suchmaschinen-Ranking, durch professionelle Webseitenoptimierung erstellen!

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Ein neuer Backlink Trick: “Blogging”



Wer seine eigene Linkpopularität steigern will, muss häufig neue Wege gehen. Ein guter Backlink Trick lautet z.B.: Beiträge in Blogs veröffentlichen und diese dann (wenn vom Blogbetreiber gestattet), mit Links versehen, welche wiederum auf die eigene Website verweisen. Dieser Trick ist auch bekannt als „Backlinks setzen“. Durch diesen Backlink Trick, können Sie den eigenen Pagerank + Linkpopularität für Ihre eigenen Website erhöhen.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Facebook verspricht besseren Datenschutz

Druck kanadischer Datenschützer hat Wirkung gezeigt: Das soziale Netzwerk Facebook will seine Privatsphäre-Einstellungen verbessern. Die Umstellungen betreffen vor allem sogenannte Applications und stillgelegte Profile.

Das Internet-Netzwerk Facebook wird den Datenschutz für seine weltweit rund 250 Millionen Nutzer verbessern. Diese sollen künftig mehr Kontrolle darüber bekommen, welche persönlichen Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

“Facebook-Anwender in Kanada und in aller Welt werden künftig viel besser geschützt sein”, sagte die Datenschutzbeauftragte Jennifer Stoddart. Die Vereinbarung mit Facebook betrifft vor allem die sogenannten Applications – Anwendungen wie Geschicklichkeitsspiele oder Ratespiele, die von Dritten entwickelt werden. Bislang mussten Nutzer pauschal einwilligen, den Fremdanbietern Zugang zu allen persönlichen Informationen ihres Profils zu gewähren, wenn sie ein solches Spiel nutzen wollten.

Der Neuregelung zufolge müssen die Anbieter künftig einzeln auflisten, auf welche Informationen sie zugreifen wollen. “Die Softwareentwickler hatten bisher praktisch ungehinderten Zugang zu den persönlichen Informationen von Facebook-Nutzern”, sagte Stoddart.

Umsetzung dauert etwa ein Jahr

Stoddart zufolge hat Facebook bislang gegen kanadisches Recht verstoßen, weil es Daten der Nutzer auch weiter behielt, wenn sich diese endgültig aus dem Netzwerk abmeldeten. Auch hier will das Unternehmen nun nachbessern: Künftig soll es eine klarere Unterscheidung zwischen der Stilllegung eines Accounts und der endgültigen Löschung geben. Außerdem will der Dienst den Nutzern sein Werbemodell besser erläutern.

“Wir glauben, dass diese Änderungen nicht nur für unsere Nutzer wichtig sind, sondern auch einen neuen Standard für die Branche setzen”, sagte Facebook-Sprecher Elliot Schrage. Er räumte allerdings ein, dass die Umsetzung aller Neuerungen ein Jahr in Anspruch nehmen könnte. (quelle:spiegel-online)

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Neues Gesetz zur Widerrufsbelehrung kommt zum 11.06.2010

Die Diskussion über eine rechtssichere und verbraucherfreundliche Gestaltung des Widerrufsrechtes oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der neuen Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers, die zum 01.04.2008 in Kraft getreten ist, nicht beendet. Die aktuelle Widerrufsbelehrung ist weiterhin “nur” eine Verordnung mit der Folge, dass Gerichte diese in Teilen als unwirksam erklären können. Dass die Muster-Belehrung zum 01.04.2008 zudem nicht verbraucherfreundlich ist und kryptisch formuliert ist, kommt noch erschwerend hinzu. Quelle: internetrecht-rostock.de

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Abstrafung für “Russenlinks”

(Quelle: alpha-bionic.de) Vor wenigen Tagen wurde eine SEO-Agentur, die in den vergangenen Monaten durch exzessive Anmietung von Links aus Osteuropa und Asien von sich reden gemacht hat, von Google abgestraft. Die Website dieser Agentur ist eigentlich wirklich egal, deren Geschäftsgebaren nicht, denn es wirft ein schlechtes Licht auf alle Dienstleister im Bereich Suchmaschinenmarketing, noch dazu, wenn sich die ebenfalls betroffenen Kunden dieser Agentur nun alleine gelassen fühlen.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)